UVV-Prüfung

UVV-Prüfung für Toranlagen aller Art.

Warum eine Prüfung?

Die regelmäßige Prüfung kraftbetriebener Toranlagen schreibt der Gesetzgeber in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor.
Die Vorschriften dazu sind in den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 festgelegt. Ältere Richtlinien hießen BGR 232 oder auch ZH 1/494.
Kraftbetätigt sind Türe und Toren, wenn deren Öffnungs- und Schließvorgänge vollständig oder teilweise durch Kraftanlagen (elektrische Antriebe) betrieben werden.

Wie oft wird geprüft?

Einmal jährlich mindestens schreibt die ASR A1.7 eine sicherheitstechnische Prüfung vor, diese muss durch sachkundige Personen und mit geeigneter Messtechnik durchgeführt werden.

Weitere Vorteile einer jährlichen Torprüfung:

Die regelmäßige UVV-Prüfung sämtlicher Tore hilft aber auch dabei, größere Schäden durch rechtzeitige Erkennung zu vermeiden. Ein Riß in der Stahlunterkonstruktion, das Tor läuft unrund oder der Antrieb macht ungewöhnliche Geräusche?

Hier gehen unsere Monteure der Ursache auf den Grund und können so ggf. Schlimmeres verhindern.

Die Organistation:

Die Durchführung der Torprüfungen in Ihrem Unternehmen erledigen unsere Mitarbeiter eigenständig. Zu jedem Tor gibt es ein Prüfprotokoll, Sie erhalten diese Protokolle nach erfolgter Prüfung per E-Mail als PDF-Dokument.
Zusätzlich werden die Daten in unserem Dokumenten-Management-System gespeichert.